Testbedingungen

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Leihbedingungen für Hufschuhe bei G.G. Reitsport - Gisela Gesk
gültig ab 01.01.2023

  1. Grundlage

    Der Verleiher stellt seinen Kunden leihweise Hufschuhe (Reitschuhe, keine Krankenschuhe) oder Trensen zur Verfügung, wenn diese vom Kunden angefragt werden. Ein Anspruch auf einen Hufschuh oder Trense besteht nicht. Der Verleiher stellt eine Leihrechnung. Die Kosten sind in diesen Bedingungen aufgeführt.

  2. Überlassung und Verwendung

    Der Verleiher ist Eigentümer der Leihschuhe/Leihtrense. Der Verleiher stellt dem Entleiher (Kunden) die Hufschuhe / die Trense leihweise für die entsprechenden Tage/Wochen zur Verfügung.

    Die Leihdauer dient dazu, die Hufschuhe / Trense auf Passform und Funktionalität am Pferd des Entleihers zu testen. Der Entleiher achtet darauf, dass die Hufschuhe / Trense im üblichen Maße eines Tests abgenutzt werden, andernfalls erhöhen sich die Leihgebühren dementsprechend.

    Der Hufschuh / die Trense darf nicht zur Nutzung an Dritte weitergegeben werden, insbesondere nicht vermietet oder verkauft werden.

  3. Leihkosten

    a) Sicherheitsleistung

    Der Kunde hinterlegt für das Leihobjekt den Neupreis des Schuhs / der Trense als Sicherheitsleistung beim Verleiher. Der Kunde erhält die Sicherheitsleistung nach Beendigung der Leihphase zurück. Sollte sich der Entleiher für den Kauf des Hufschuhmodells / der Trense entscheiden, wird die Sicherheitsleistung mit dem Kaufpreis verrechnet. Die gebrauchten Leihschuhe / Trensen können nicht erworben werden.

    b) Verrechnung der Leihkosten & Maximale Leihdauer

    Hufschuhe / Trensen Leihgebühren

    ▪  bis 2 Wochen 30€ pro Paar für Hufschuhe bzw. 30€ pro Stück Trense . Eine Verlängerung der Leihdauer ist nicht möglich. Sollte der Entleiher dennoch die Rückgabezeit nicht einhalten, erhöht sich die Testgebühr um weitere 30€ pro Paar Hufschuhe bzw. 30€ pro Stück Trense pro angefangene Woche.

    Die Leihkosten werden vom Entleiher am Ende der Leihzeit berechnet. Die maximale Leihdauer beträgt 2 Wochen. Die Leihgegenstände sollen nach der Nutzung schnellstmöglich zurückgegeben werden. Eine kurze Ausleihzeit bewirkt, dass die Hufschuhe / Trensen für andere Kunden schneller zur Verfügung stehen.

    c) Verrechnung mit dem Kaufpreis

    Für den Fall, dass der Kunde den von ihm getesteten Hufschuh (kein anderes Model, es muss das getestete Model mit der getesteten Größe sein)  zum Neupreis erwirbt, entfällt die unter 3b angegebene Leihgebühr. Ebenso gilt dies für die Trense. Der Kauf erfolgt durch Rücksendung der Leihschuhe / Leihtrense und Umtausch in Neuware. Für die Neuware darf keine neue Bestellung ausgelöst werden, die Leihware wird einfach in neue Ware umgetauscht und es ist nicht notwendig nochmal den Kaufpreis zu überweisen, da die Ware durch die Kaution bereits gezahlt ist. Bei nicht-Einhaltung fallen die Leihgebühren an und werden von der zurück zu erstattenen Kaution abgezogen.

  4. Übergabe und Zustand des Hufschuhs / der Trense

    Die Versendung des Hufschuhs / der Trense  erfolgt, sofern lagernd, unverzüglich nach Bestellung, jedoch nicht vor Kenntnisnahme dieser Vereinbarung. Die Übergabe erfolgt durch unseren Zusteller (z.Zt. DHL) zu der von Ihnen angegebenen Adresse. Der Hufschuh / die Trense ist in betriebsbereitem Zustand.

  5. Pflichten und Eigenschaften des Entleihers

    Der Entleiher verpflichtet sich, den Hufschuh / die Trense pfleglich zu behandeln und ist des weiteren selbst dafür verantwortlich, sich über den sachgemäßen Gebrauch des Hufschuhs / der Trense zu informieren und trägt selbst Verantwortung über den Gebrauch sowie dessen Folgen.

    Der Verleiher weist ausdrücklich darauf hin, dass der Hufschuh / die Trense nicht versichert ist. Der Entleiher verpflichtet sich, die Hufschuhe / die Trense vor Schaden und Diebstahl zu schützen. Für Schaden und Verlust haftet der Entleiher.

    Der Entleiher ist verpflichtet, das Verpackungsmaterial, wie Karton, Umverpackung und Polstermaterial während der Leihzeit aufzubewahren und den Hufschuh / die Trense darin wieder sicher und geschützt an den Entleiher zurück zu senden.

  6. Ersatz von Reparaturkosten

    Der Entleiher hat Reparaturkosten (Materialkosten) zu tragen, wenn diese aufgrund falscher Bedienung oder offensichtlicher Schädigung angefallen sind. Reparaturkosten, die nicht auf ein Fehlverhalten des Entleihers zurückzuführen sind, sondern auch bei Gebrauch durch den Verleiher aufgetreten wären, trägt der Verleiher in voller Höhe.

  7. Beendigung des Vertrages

    Dieser Vertrag kann vor Ablauf der Leihdauer vom Entleiher durch Zurücksendung beendet werden. Sie können den Hufschuh / die Trense selbst zum Verleiher senden.

  8. Rückgabe des Hufschuhs

    Die Rückgabe der Hufschuhe / der Trense erfolgt durch den Entleiher spätestens zum Ende der Leihzeit. Der Hufschuh / die Trense ist in einwandfreiem Zustand im Auslieferungskarton auf Kosten des Entleihers zurückzugeben. Die Hufschuhe / die Trense sind ordentlich zu verpacken. Sollte der Entleiher die Hufschuhe / die Trense nicht geeignet verpackt zurücksenden und es entsteht ein Schaden, so haftet der Entleiher dafür.

    Bitte beachten Sie zur Rücksendung die Ziffer7 dieses Vertrages. Sollte der Entleiher die Hufschuhe / die Trense selbst zurücksenden, so hat der Entleiher den Hufschuh / die Trense entsprechend zu versichern. Bei Verlust oder Beschädigung haftet der Entleiher.

  9. Sonstiges

    Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

    Gerichtsstand ist der Sitz des Verleihers, sofern der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. Der Verleiher kann seine Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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