Testbedingungen

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Leihbedingungen für Hufschuhe bei G.G. Reitsport - Gisela Gesk
gültig ab 01.01.2023

  1. Grundlage

    Der Verleiher stellt seinen Kunden leihweise Hufschuhe (Reitschuhe, keine Krankenschuhe) zur Verfügung, wenn diese vom Kunden angefragt werden. Ein Anspruch auf einen Hufschuh besteht nicht. Der Verleiher stellt eine Leihrechnung. Die Kosten sind in diesen Bedingungen aufgeführt.

  2. Überlassung und Verwendung

    Der Verleiher ist Eigentümer der Leihschuhe. Der Verleiher stellt dem Entleiher (Kunden) die Hufschuhe leihweise für die entsprechenden Tage/Wochen zur Verfügung.

    Die Leihdauer dient dazu, die Hufschuhe auf Passform und Funktionalität am Pferd des Entleihers zu testen. Der Entleiher achtet darauf, dass die Hufschuhe im üblichen Maße eines Tests abgenutzt werden, andernfalls erhöhen sich die Leihgebühren dementsprechend.

    Der Hufschuh darf nicht zur Nutzung an Dritte weitergegeben werden, insbesondere nicht vermietet oder verkauft werden.

  3. Leihkosten

    a) Sicherheitsleistung

    Der Kunde hinterlegt für das Leihobjekt den Neupreis des Schuhs als Sicherheitsleistung beim Verleiher. Der Kunde erhält die Sicherheitsleistung nach Beendigung der Leihphase zurück. Sollte sich der Entleiher für den Kauf des Hufschuhmodells entscheiden, wird die Sicherheitsleistung mit dem Kaufpreis verrechnet. Die gebrauchten Leihschuhe können nicht erworben werden.

    b) Verrechnung der Leihkosten & Maximale Leihdauer

    Hufschuhe Leihgebühren

    ▪  bis 2 Wochen 30€ pro Paar. Eine Verlängerung der Leihdauer ist nicht möglich. Sollte der Entleiher dennoch die Rückgabezeit nicht einhalten, erhöht sich die Testgebühr um weitere 30€ pro Paar pro angefangene Woche.

    Die Leihkosten werden vom Entleiher am Ende der Leihzeit berechnet. Die maximale Leihdauer beträgt 2 Wochen. Die Leihgegenstände sollen nach der Nutzung schnellstmöglich zurückgegeben werden. Eine kurze Ausleihzeit bewirkt, dass die Hufschuhe für andere Kunden schneller zur Verfügung stehen.

    c) Verrechnung mit dem Kaufpreis

    Für den Fall, dass der Kunde den von ihm getesteten Hufschuh zum Neupreis erwirbt, entfällt die unter 3b angegebene Leihgebühr.

  4. Übergabe und Zustand des Hufschuhs

    Die Versendung des Hufschuhs erfolgt, sofern lagernd, unverzüglich nach Bestellung, jedoch nicht vor Kenntnisnahme dieser Vereinbarung. Die Übergabe erfolgt durch unseren Zusteller (z.Zt. DHL) zu der von Ihnen angegebenen Adresse. Der Hufschuh ist in betriebsbereitem Zustand.

  5. Pflichten und Eigenschaften des Entleihers

    Der Entleiher verpflichtet sich, den Hufschuh pfleglich zu behandeln und ist des weiteren selbst dafür verantwortlich, sich über den sachgemäßen Gebrauch des Hufschuhs zu informieren und trägt selbst Verantwortung über den Gebrauch sowie dessen Folgen.

    Der Verleiher weist ausdrücklich darauf hin, dass der Hufschuh nicht versichert ist. Der Entleiher verpflichtet sich, die Hufschuhe vor Schaden und Diebstahl zu schützen. Für Schaden und Verlust haftet der Entleiher.

    Der Entleiher ist verpflichtet, das Verpackungsmaterial, wie Karton, Umverpackung und Polstermaterial während der Leihzeit aufzubewahren und den Hufschuh darin wieder sicher und geschützt an den Entleiher zurück zu senden.

  6. Ersatz von Reparaturkosten

    Der Entleiher hat Reparaturkosten (Materialkosten) zu tragen, wenn diese aufgrund falscher Bedienung oder offensichtlicher Schädigung angefallen sind. Reparaturkosten, die nicht auf ein Fehlverhalten des Entleihers zurückzuführen sind, sondern auch bei Gebrauch durch den Verleiher aufgetreten wären, trägt der Verleiher in voller Höhe.

  7. Beendigung des Vertrages

    Dieser Vertrag kann vor Ablauf der Leihdauer vom Entleiher durch Zurücksendung beendet werden. Sie können den Hufschuh selbst zum Verleiher senden.

  8. Rückgabe des Hufschuhs

    Die Rückgabe der Hufschuhe erfolgt durch den Entleiher spätestens zum Ende der Leihzeit. Der Hufschuh ist in einwandfreiem Zustand im Auslieferungskarton zurückzugeben. Die Hufschuhe sind ordentlich zu verpacken. Sollte der Entleiher die Hufschuhe nicht geeignet verpackt zurücksenden und es entsteht ein Schaden, so haftet der Entleiher dafür.

    Bitte beachten Sie zur Rücksendung die Ziffer7 dieses Vertrages. Sollte der Entleiher die Hufschuhe selbst zurücksenden, so hat der Entleiher den Hufschuh entsprechend zu versichern. Bei Verlust oder Beschädigung haftet der Entleiher.

  9. Sonstiges

    Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

    Gerichtsstand ist der Sitz des Verleihers, sofern der Kunde Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört. Der Verleiher kann seine Ansprüche auch bei den Gerichten des allgemeinen Gerichtsstandes des Kunden geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt unberührt.

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